Corona-Regeln im Sport


Liebe Vereinsmitglieder,

seit dem 28.12.21 gelten neue Corona-Regelungen, die wir für den Sport in unseren Verein darstellen möchten:

Beim gemeinsamen Sport im Freien müssen alle Personen ab 18 Jahren geimpft oder genesen sein (2G). In den Innenräumen, wie Schwimmhalle oder Kraftraum gilt dagegen 2Gplus, der einen zusätzlichen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, nicht älter als 24 Stunden, erfordert. Darüber hinaus gelten unabhängig vom Impfstatus beim Zutritt oder Umkleiden weiterhin die bekannten AHA-Regeln, wie z.B. das das Tragen einer medizinischen Maske und das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m.
Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten auch Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren nicht als getestet und müssen ein Schnelltest vorweisen.

Bitte beachtet bei der Nutzung unserer Sportanlagen die aktuellen Corona-Regelungen des Landes NRW und der Städteregion Aachen bzw. Stadt Aachen als Betreiber der Schwimmhallen.

Bleibt gesund!
Euer Vorstand